Leasing-Sonderzahlungen: Das ist neu!
Ein Urteil des Bundesfinanzhofs ändert die steuerliche Behandlung von Leasing-Sonderzahlungen
Keine sofortige Abzugsfähigkeit: Sonderzahlungen müssen jetzt über die gesamte Leasingdauer verteilt werden, nicht mehr im Jahr der Zahlung.
Beispiel: Zahlst du 2025 eine Sonderzahlung von 6.000 € für einen drei-Jahres-Vertrag, sind pro Jahr nur 2.000 € abziehbar.
Praxis-Tipp: Dokumentiere Leasingverträge und Sonderzahlungen genau – wir kümmern uns um die korrekte Buchung und steuerliche Verteilung!
Diese Änderung betrifft dich, sobald du ein Firmenfahrzeug oder Firmen-Geräte least.
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