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Das neue Altersvorsorgedepot ab 01.01.2027

Staatliche Förderung auch für Selbstständige

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Das neue Altersvorsorgedepot ab 01.01.2027: Was sich bei der privaten Altersvorsorge ändert

Ab dem 1. Januar 2027 löst das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente für Neuverträge ab. Für viele von euch ist das eine echte Neuigkeit: Erstmals können auch Selbstständige, Freiberufler*innen und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke staatlich geförderte private Altersvorsorge betreiben, mit Zulagen und Steuervorteil.

Was ändert sich konkret?

Das Altersvorsorgedepot übernimmt die Grundidee von Riester, gestaltet sie aber deutlich flexibler:

  • Größerer Kreis an Förderberechtigten: Neben Arbeitnehmer*innen und Beamt*innen sind jetzt auch Gewerbetreibende, Freiberufler*innen und Versorgungswerk-Mitglieder dabei.

  • Kapitalmarkt statt Beitragsgarantie: Anbieter können stärker in Fonds und ETFs investieren. Das bringt höhere Renditechancen, aber auch Wertschwankungen.

  • Standarddepot für alle ohne Anlageerfahrung, mit auf 1 % pro Jahr gedeckelten Kosten.

  • Zwei Auszahlungsvarianten: lebenslange Rente oder ein Auszahlungsplan mindestens bis zum 85. Lebensjahr. Nicht ausgezahltes Vermögen ist hier vererbbar.

Wichtig:

Riester-Verträge kannst du noch bis zum 31.12.2026 abschließen. Bestehende Verträge laufen unverändert weiter oder können ab 2027 förderunschädlich in ein Altersvorsorgedepot übertragen werden.

Wie hoch ist die staatliche Förderung?

Die Zulagen hängen künftig direkt davon ab, wie viel du selbst einzahlst. Dein Einkommen spielt dabei keine Rolle.

  • Grundzulage: 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag, 25 % auf den Betrag bis 1.800 €. Insgesamt also bis zu 540 € pro Jahr. Bei Riester waren es maximal 175 €.

  • Kinderzulage: 100 % deines Eigenbeitrags, höchstens 300 € je Kind und Jahr.

  • Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 €, wenn du vor deinem 25. Geburtstag abschließt.

  • Mindestbeitrag: 120 € pro Jahr.

Ein Beispiel: Du hast zwei Kinder und zahlst 300 € im Jahr ein. Dafür bekommst du 150 € Grundzulage plus 2 × 300 € Kinderzulage, also 750 € Zulagen auf 300 € Eigenbeitrag.

Welcher Steuervorteil kommt dazu?

Deine Eigenbeiträge bis 1.800 € plus die Zulagen kannst du als Sonderausgaben absetzen. Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Zulagen oder der Steuerabzug für dich günstiger sind (Günstigerprüfung).

Beispiel: Du bist selbstständig, zahlst 1.800 € ein und hast einen Grenzsteuersatz von 42 %. Absetzbar sind 2.340 € (1.800 € + 540 € Zulage). Das entspricht rund 983 € Steuerersparnis. Abzüglich der bereits erhaltenen Zulage bekommst du zusätzlich rund 443 € über deine Steuererklärung zurück, direkt auf dein Konto.

Einzahlen kannst du sogar bis zu 6.840 € pro Jahr. Für alles über 1.800 € gibt es aber weder Zulagen noch Steuerabzug.

Wie wird später besteuert?

Während der Ansparphase fallen keine Steuern an, auch keine Vorabpauschale. Besteuert wird erst bei der Auszahlung:

  • Leistungen aus geförderten Beiträgen werden voll mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert. Der ist im Ruhestand meist niedriger.

  • Bei ungeförderten Beiträgen (über 1.800 €) bleibt dein eingezahltes Kapital steuerfrei. Besteuert werden nur die Erträge: bei Rentenzahlung mit dem Ertragsanteil, bei Kapitalauszahlung der Unterschied zwischen Auszahlung und Einzahlung.

Zu Beginn der Auszahlung kannst du bis zu 30 % als Einmalbetrag entnehmen.

Riester behalten oder wechseln?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Als Faustregel gilt:

  • Junge Sparer*innen mit langem Anlagehorizont profitieren meist vom Depot, weil Kursschwankungen über Jahrzehnte an Gewicht verlieren.

  • Selbstständige und Freiberufler*innen gehören zu den großen Gewinnern der Reform, weil sie bisher meist ganz außen vor waren.

  • Familien mit niedrigem Einkommen fahren oft mit Riester weiter gut. Dort reichen häufig schon 60 € im Jahr für die vollen Kinderzulagen, beim Depot sind es 300 €.

  • Wer kurz vor der Rente steht, ist wegen der Beitragsgarantie oft besser beim bestehenden Riester-Vertrag aufgehoben.

Was solltest du jetzt tun?

  • Prüfe, ob du ab 2027 förderberechtigt bist. Als Selbstständige*r bist du das jetzt sehr wahrscheinlich.

  • Hast du einen Riester-Vertrag? Dann vergleiche fortführen oder übertragen anhand deiner Zulagen, Kinder und Restlaufzeit.

  • Überlege, wie viel Risiko du bei der Geldanlage eingehen möchtest.

  • Kündige einen bestehenden Riester-Vertrag nicht einfach. Das kann eine schädliche Verwendung auslösen, und dann werden alle Zulagen und Steuervorteile zurückgefordert.

Quellen & weitere Infos:

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Philipp

30. September 2026

© smarta Steuerberatungsgesellschaft mbH

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