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Wegfall der 150‑€‑Zollgrenze

Was sich bei Onlinekäufen aus Drittstaaten ändert

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Viele von euch bestellen regelmäßig Waren aus Nicht‑EU‑Ländern – sei es Ersatzteile, Waren für den Online‑Shop oder Technik für das Büro. Mit dem Wegfall der bisherigen 150‑€‑Freigrenze im Zollrecht ändern sich die Rahmenbedingungen spürbar, insbesondere was Einfuhrabgaben und die steuerliche Behandlung betrifft.

1. Was bedeutet der Wegfall der 150‑€‑Grenze?

Bisher waren Warensendungen mit einem Wert bis 150 € zollfrei (Einfuhrumsatzsteuer konnte trotzdem anfallen). Mit dem Wegfall dieser Grenze gilt:

  • Auch niedrigpreisige Sendungen können zollpflichtig sein.

  • Neben der Einfuhrumsatzsteuer kommen nun je nach Warengruppe auch Zölle dazu.

  • Für dich als Unternehmer*in steigen damit die Importkosten und der Dokumentationsaufwand.

Die Einfuhrumsatzsteuer entspricht im Grundsatz der deutschen Umsatzsteuer mit dem jeweils einschlägigen Steuersatz (Regel- oder ermäßigter Satz), die Zölle richten sich nach der Zolltarifnummer der Ware.

2. Steuerliche Auswirkungen

  • Zölle und Einfuhrumsatzsteuer auf betriebliche Wareneinkäufe sind Betriebsausgaben und mindern somit deinen Gewinn.

  • Die Einfuhrumsatzsteuer ist bei ordnungsgemäßer Rechnung und Zuordnung zum Unternehmen grundsätzlich als Vorsteuer abziehbar, wenn du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist.

  • Faktisch entsteht bei der Umsatzsteuer kein dauerhafter Liquiditätsverlust durch die Einfuhrumsatzsteuer, wohl aber ein temporärer Liquiditätseffekt, da du die Steuer vorfinanzierst.

  • Zölle sind nicht als Vorsteuer abzugsfähig, sie verbleiben als Kostenfaktor.

Für dich wichtig:

Zölle erhöhen deine Waren- bzw. Bezugskosten dauerhaft, die Einfuhrumsatzsteuer ist (bei Vorsteuerabzug) nur ein Durchlaufposten, aber mit Liquiditätseffekt.

3. Praktische Konsequenzen für deine Preis- und Kalkulationspolitik

Der Wegfall der 150‑€‑Grenze hat unmittelbare Auswirkungen auf deine Kalkulation:

  • Waren-Einkaufspreise steigen durch zusätzliche Zölle.

  • Deine Marge kann sinken, wenn du Verkaufspreise nicht entsprechend anpasst.

  • Für Import-Geschäfte mit geringer Marge und vielen Kleinsendungen kann das Geschäftsmodell unter Druck geraten.

Für Unternehmer*innen mit globalem Einkauf lohnt sich:

  • Eine Überprüfung der Einkaufsketten und ggf. Verlagerung von Beschaffungsquellen in die EU.

  • Die konsequente Erfassung aller Einfuhrabgaben in der Kostenrechnung.

  • Eine Anpassung der Preisstrategie, insbesondere im E‑Commerce.

4. Handlungsempfehlungen

  • Prüfe, welche Waren und Lieferanten von dem Wegfall der 150‑€‑Grenze betroffen sind.

  • Lass deine Kalkulation für diese Warengruppen durchrechnen – inklusive Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Transport- und Abfertigungskosten.

Wenn du wissen möchtest, wie sich der Wegfall der 150‑€‑Zollgrenze konkret auf dein Geschäftsmodell auswirkt oder wenn du Fragen zur Umsetzung hast bzw. Unterstützung brauchst, sind wir deine digitale Steuerberatung an der Seite.

Dein Team der smarta Steuerberatung

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Erik

Erik

30. Juli 2026

© smarta Steuerberatungsgesellschaft mbH

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