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Aktivrente ab 2026

Was sie dir wirklich bringt – und wem

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Seit dem 1.1.2026 gibt es mit der Aktivrente einen neuen steuerlichen Freibetrag für Arbeit im Rentenalter. Hier bekommst du einen kompakten Überblick, was das konkret bedeutet – und ganz wichtig: für wen das überhaupt gilt.

Was ist die Aktivrente und was bringt dir die Aktivrente wirklich?

Die Aktivrente ist ein neuer Steuerfreibetrag für Arbeitnehmer*innen; die Regelung ist im § 3 Nr. 21 EStG zu finden.

Für Arbeitnehmer*innen, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben (in der Regel 67 Jahre) und weiterhin sozialversicherungspflichtig sind, bleibt der monatliche Bruttoarbeitslohn bis zu 2.000 EUR im Monat, also bis zu 24.000 EUR im Jahr, steuerfrei.

Die Steuerfreiheit kommt zusätzlich zum Grundfreibetrag (2026: 12.348 EUR) zum Tragen.

Wichtige Punkte:

  • Gilt für laufenden Arbeitslohn und einmalige Bezüge (z.B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Boni), die nach dem 31.12.2025 zufließen.

  • Die Steuerfreiheit wird direkt im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt.

  • Es gibt keinen versteckten Steuer-Nachteil über den Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG).

  • Es handelt sich um einen echten Freibetrag: Nur der darüber liegende Teil ist steuerpflichtig.

Wer kann die Aktivrente nutzen – und wer nicht?

Begünstigt sind Arbeitnehmer*innen, die

  • ihre gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben und 

  • angestellt beschäftigt sind und

  • für deren Arbeitslohn der Arbeitgeber Rentenversicherungsbeiträge oder Beitragszuschüsse zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung leisten muss.

Nicht begünstigt sind:

  • Selbständige, Gewerbetreibende und Freiberufler*innen

  • Beamte in aktiver Stellung

  • geringfügig Beschäftigte (Minijob)

Auch wenn du als Selbständige*r weiter voll arbeitest, erhältst du für diese Einkünfte keinen Aktivrenten-Freibetrag. Nur wenn du zusätzlich eine sozialversicherungspflichtige Anstellung aufnimmst, kann für diesen Teil die Aktivrente genutzt werden.

Für pensionierte Beamte gilt: Wenn sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen, kann die Aktivrente greifen, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Du bist Arbeitnehmer*in?

Dann ist für dich relevant:

  • Ab dem Folgemonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze kann ein Arbeitslohn bis zu 2.000 EUR monatlich steuerfrei sein.

  • Der Freibetrag ist streng monatsbezogen:

    • Wird er in einem Monat nicht ausgeschöpft (z.B. wegen Teilzeit), kann der Rest nicht in andere Monate vor- oder zurückgetragen werden.

    • Für jeden Monat ohne Vorliegen der Voraussetzungen kürzt sich der Jahresfreibetrag um 1/12.

  • Sozialversicherung:

    • Die Pflichtbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung laufen weiter.

    • Der Arbeitgeber muss Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge abführen.

    • Du kannst freiwillig weiter Rentenbeiträge zahlen (und damit Rentenansprüche weiter aufbauen).

Wichtig: Ausgaben (Werbungskosten) im Zusammenhang mit der steuerfreien Aktivrente sind nach § 3c EStG grundsätzlich nicht abziehbar, soweit sie auf den Anteil der steuerfreien Einkünfte entfallen.

Du bist Unternehmer*in / Geschäftsführung einer Kapitalgesellschaft?

Was bringt dir die Aktivrente? Worauf ist zu achten?:

  1. Als Arbeitgeber 

  • Du kannst ältere Fachkräfte länger im Unternehmen halten oder zurückgewinnen.

  • Im Kontext Fachkräftemangel kann ein Aktivrenten-Modell Teil deiner Personalstrategie werden (z.B. flexible Teilzeitmodelle, Homeoffice-Lösungen für Aktivrentner).

  • Für Aktivrentner sind weiterhin Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen.

  • Die Steuerbefreiung wird im Lohnsteuerabzugsverfahren umgesetzt – die Lohnabrechnung muss technisch korrekt eingerichtet werden.

  • Es bestehen zusätzliche Dokumentationspflichten, u.a. nach § 41 Abs. 1 Satz 4 EStG n.F. und § 41b Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 EStG n.F. (Nachweis der Voraussetzungen der Aktivrente).

  1. Als Gesellschafter-Geschäftsführer*in im Rentenalter

  • Nur soweit du lohnsteuerlich als Arbeitnehmer mit sozialversicherungspflichtigem Gehalt geführt wirst und die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind, kommt die Aktivrente in Betracht.

  • Ein reines Gewinnentnahmemodell (Einzelunternehmen, Personengesellschaft, ausschüttungsorientierte Gestaltung) ist nicht begünstigt.

  • Ansonsten gelten die bei den Arbeitnehmer*innen bereits genannten Punkte

Wir unterstützen dich und beraten dich gern zu den neuen Regelungen rund um die Aktivrente und zeigen dir, wie du deine Steuerlast optimal gestalten kannst.

Wenn du Fragen zur Umsetzung hast oder Unterstützung brauchst, sind wir deine digitale Steuerberatung an der Seite.

Dein Team der smarta Steuerberatung

Quellen & weitere Infos:

Bundesfinanzministerium: Fragen und Antworten zur Aktivrente

Deutsche Rentenversicherung: Ebenfalls FAQ

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Erik

Erik

29. April 2026

© smarta Steuerberatungsgesellschaft mbH

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