Wichtige (steuerliche) Änderungen ab 2026
Wichtige Steuer- und Gesetzesänderungen 2026 im Überblick
Ab 2026 gibt es zahlreiche steuerliche Neuerungen, die für dich als Selbstständigen, Unternehmer oder Arbeitnehmer relevant sind. Hier findest du die wichtigsten Änderungen im Überblick – kompakt und verständlich für dich zusammengefasst:
Mehr Netto durch höhere Freibeträge
Grundfreibetrag: Ab 2026 steigt der Grundfreibetrag auf 12.348 EUR. Das bedeutet: Erst ab diesem Einkommen zahlst du überhaupt Einkommensteuer.
Kinderfreibetrag: Der Kinderfreibetrag erhöht sich auf 3.414 EUR pro Elternteil. Für Ehepaare verdoppelt sich der Betrag.
Kindergeld: Ab Januar 2026 bekommst du 259 EUR monatlich pro Kind.
Lohnsteuer: Digitale Prozesse und neue Pauschalen
Elektronische Übermittlung: Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung werden ab 2026 elektronisch an die Finanzverwaltung gemeldet und automatisch im ELStAM-Verfahren berücksichtigt. Das sorgt für mehr Transparenz und weniger Bürokratie.
Vorsorgepauschale: Die Mindestvorsorgepauschale entfällt. Für privat Krankenversicherte kann das – je nach Steuerklasse – zu einer höheren Lohnsteuer führen, wenn keine Beiträge übermittelt werden.
Arbeitslosenversicherung: Neu ist, dass ein Teilbetrag für die Arbeitslosenversicherung in die Vorsorgepauschale einfließt. Insgesamt dürfen die Teilbeträge 1.900 EUR pro Jahr nicht überschreiten.
Mindestlohn und Minijob-Grenze: Wichtige Anpassungen ab 2026
Gesetzlicher Mindestlohn: Ab dem 1.1.2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 EUR pro Stunde. Arbeitgeber*innen müssen sicherstellen, dass alle Arbeitsverträge und Lohnabrechnungen diesen neuen Mindestlohn berücksichtigen.
Minijob-Grenze: Durch die Koppelung an den Mindestlohn erhöht sich die monatliche Verdienstgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen (Minijobs) auf 603 EUR. Die Jahresverdienstgrenze steigt entsprechend auf 7.236 EUR.
Mobilität und Ehrenamt werden attraktiver
Entfernungspauschale: Ab dem ersten Kilometer kannst du 0,38 EUR pro Entfernungskilometer geltend machen.
Übungsleiterfreibetrag: Wer sich ehrenamtlich engagiert, profitiert ab 2026 von einem erhöhten Übungsleiterfreibetrag (3.330 EUR) und einer höheren Ehrenamtspauschale (960 EUR).
Umsatzsteuer: Dauerhafte Entlastung für Speisen in der Gastronomie
Ab dem 1.1.2026 gilt für Speisen in Restaurants und bei Verpflegungsdienstleistungen dauerhaft der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % (vorher 19%). Das betrifft alle Speisen, die vor Ort verzehrt werden. Die Abgabe von Getränken wird weiterhin mit dem regulären Steuersatz von 19 % besteuert.
Aktivrente: Steuerfreier Zuverdienst im Alter
Arbeiten im Ruhestand: Mit der neuen „Aktivrente“ kannst du als arbeitender Rentner ab 2026 bis zu 2.000 EUR monatlich steuerfrei hinzuverdienen – ohne Progressionsvorbehalt.
Was kannst du jetzt tun?
Prüfe deine Lohnabrechnung ab Januar 2026 auf die neuen Freibeträge und Pauschalen.
Wenn du privat krankenversichert bist, achte darauf, dass deine Beiträge korrekt elektronisch übermittelt werden.
Nutze die neuen steuerlichen Vorteile, z. B. bei E-Mobilität oder Ehrenamt.
Wir unterstützen dich gern dabei, alle Änderungen optimal für dich zu nutzen. Bei Fragen oder Unsicherheiten – melde dich einfach bei uns!
Dein Team der smarta Steuerberatung
Offizielle Quellen:
Erik
29. Januar 2026
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