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Ist die neue Grundsteuer verfassungsgemäß?

Was bedeutet das BFH-Urteil für dich als Immobilienbesitzer*in?

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Das BFH-Urteil (Bundesfinanzhof, oft höchste Gerichtsinstanz bei Urteilen dieser Art) zur Grundsteuer bestätigt das neue Grundsteuer-Bundesmodell als verfassungsgemäß und bringt dir als Immobilienbesitzer*in zunächst mehr Rechtssicherheit. Es sind jedoch noch weitere Verfahren offen, insbesondere wenn es um das Ländermodell geht. Deine auf dem Grundsteuer-Bundesmodell erlassenen Bescheide behalten damit grundsätzlich Bestand, sodass aktuell nicht mit flächendeckenden Korrekturen oder Erstattungen allein wegen „verfassungswidriger Bewertung“ zu rechnen ist.

Was hat der BFH entschieden?

Der Bundesfinanzhof hat mehrere Klagen von Eigentümer*innen aus verschiedenen Bundesländern gegen das Bundesmodell abgewiesen. Streitpunkt war vor allem, ob die pauschale Massenbewertung von Immobilien zu starken Wertverschiebungen führt und damit gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt – der BFH hält diese Typisierung jedoch für zulässig.

Was bedeutet das für dich konkret?

Deine Grundsteuerbescheide, die nach dem Bundesmodell berechnet wurden, gelten vorerst weiter; eine Chance, die Grundsteuer systematisch über die Gerichte zu reduzieren, besteht aktuell kaum. Wenn du bereits Einspruch eingelegt hast, kann das Finanzamt sich jetzt auf das BFH-Urteil stützen und Einsprüche ablehnen oder ruhende Verfahren wieder aufnehmen.

Warum dein Wohnort entscheidend bleibt

Die tatsächliche Höhe deiner Grundsteuer hängt weiterhin maßgeblich vom Hebesatz deiner Gemeinde ab, der seit der Reform vielerorts angepasst wurde. Kommunen können diese Hebesätze erhöhen oder senken, müssen aber verfassungsrechtliche Grenzen beachten, damit die Steuer nicht zu hoch ist.

Wie es weitergehen kann

Verbände und Interessenvertretungen bereiten bereits Verfassungsbeschwerden vor, sodass das Bundesverfassungsgericht sich künftig noch einmal mit der neuen Grundsteuer befassen könnte. 

Bis zu einer gegenteiligen Entscheidung gilt für dich: 

Die festgesetzte Grundsteuer ist weiter fristgerecht zu zahlen, eine generelle Aussetzung ist durch das BFH-Urteil gerade nicht eröffnet.

Was du jetzt tun solltest

Du solltest deine Grundsteuerbescheide sorgfältig auf sachliche Fehler (z. B. Grundstücksfläche, Gebäudetyp, Baujahr, Lagefaktoren) prüfen lassen – hier gibt es häufig ganz praktische Korrekturmöglichkeiten. 

Offizielle Quellen: 

Klicke hier, um die anhängigen Verfahren zu sehen

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Erik
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23. Dezember 2025

© smarta Steuerberatungsgesellschaft mbH

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