Ab 2026: Wie ändert sich der Datenaustausch im Lohnsteuerabzugsverfahren?

Wichtige Neuerungen ab 1. Januar 2026

Ab dem 1. Januar 2026 gibt es wichtige Änderungen beim Datenaustausch der Lohnsteuerdaten. Das Bundesfinanzministerium hat am 03.06.2025 (IV C 5 - S 2363/00047/004/136) die Details zum neuen elektronischen Verfahren veröffentlicht.

Was bedeutet das für dich?

  • Die bisherige Papierbescheinigung für Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung (PKV/PPV) entfällt. Stattdessen werden die Daten künftig elektronisch ausgetauscht.

  • Die privaten Kranken- und Pflegeversicherungen übermitteln deine Beitragsdaten direkt an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

  • Das BZSt stellt diese Informationen dann deinem Arbeitgeber im Rahmen des ELStAM-Verfahrens zur Verfügung.

  • Arbeitnehmer*innen müssen künftig keine Beitragsbescheinigungen mehr in Papierform beim Arbeitgeber einreichen.

Welche Vorteile hat das für dich als Arbeitnehmer*in und für deinen Arbeitgeber?

  • Weniger Papierkram und eine spürbare Entlastung im Verwaltungsaufwand.

  • Die Beitragsdaten von Arbeitnehmer*innen sind immer auf dem neuesten Stand und werden korrekt übertragen.

  • Fehlerquellen werden durch das elektronische Verfahren deutlich reduziert.

Übergangsregelung:

Für die Jahre 2026 und 2027 dürfen im Ausnahmefall noch Papierersatzbescheinigungen verwendet werden, falls es bei der technischen Umsetzung noch hakt. Ab 2028 ist der elektronische Weg aber verpflichtend.

Unser Tipp für dich:

Bereite dich gut auf die Umstellung vor. Wenn du Arbeitgeber bist, sollte deine Lohnbuchhaltung und die eingesetzte Software rechtzeitig angepasst werden. Wenn du privatversichert bist, kannst du künftig auf die jährliche Einreichung der Beitragsbescheinigung verzichten – das spart Zeit und Aufwand.

Das komplette BMF-Schreiben findest du hier:

Direkt zum BMF-Schreiben

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