Die Wirtschafts-ID kommt
Seit Herbst 2024 wird die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer schrittweise eingeführt.
Das Wichtigste für dich
Automatische Vergabe: Du musst nichts beantragen! Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergibt die Nummer automatisch, zunächst an alle Umsatzsteuerpflichtigen und Kleinunternehmer.
Bestehende USt-ID wird erweitert: Hast du bereits eine USt-ID (DE + 9 Ziffern), wird sie um fünf Stellen (*) ergänzt (z. B. DE123456789*00001*).
Für Kleinunternehmer: Ab Herbst 2025 erhalten auch wirtschaftlich Tätige ohne Umsatzsteuerpflicht die W-IdNr.
Praxis-Tipp: Ohne Steuerberater benötigst du ein ELSTER-Konto, um die Nummer zu erhalten.
Die W-IdNr. soll Behördengänge vereinfachen und langfristig die Steuernummer ersetzen. Du wurdest/wirst informiert, sobald deine Nummer vorliegt – wir halten dich auf dem Laufenden!
Alex
11. Februar 2025
Weitere Tipps & Artikel
Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos verlängert: Was bedeutet das für dich?
Neue Regelung schafft fünf Jahre mehr Steuervorteile für Elektrofahrzeuge.
Steuern
Ist die neue Grundsteuer verfassungsgemäß?
Was bedeutet das BFH-Urteil für dich als Immobilienbesitzer*in?
Steuern
Was musst du ab 2026 beim Laden von Elektro- und Hybridfahrzeugen steuerlich beachten?
Neue Regeln für Ladeerstattung, Wallbox-Zuschüsse und steuerfreie Vorteile.
Steuern
Du planst Geschenke an Mitarbeiter*innen und Geschäftsfreunde?
So bleiben Geschenke steuerlich im grünen Bereich.
Steuern





