Wie profitierst du als Unternehmer*in vom Investitionssofortprogramm 2025?
Alle Infos zu neuen Abschreibungen, E-Mobilitätsförderung und Steuersenkungen
Neuer Wachstums-Booster für den Wirtschaftsstandort Deutschland
Am 11. Juli 2025 hat die Bundesregierung das Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland beschlossen.
Das Ziel: Mehr Investitionen, mehr Innovation und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Hier findest du alle wichtigen Details und steuerlichen Änderungen, die jetzt für dich als Unternehmer*in relevant sind.
Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick
1. Degressive Abschreibung von 30% für Unternehmer*innen
Was bedeutet das?
Für Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter (z. B. Maschinen, IT, Fahrzeuge) kannst du ab dem 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 eine degressive Abschreibung - und damit auch entsprechend höhere Betriebsausgaben - von bis zu 30% pro Jahr nutzen.Vorteil:
Schnellere steuerliche Entlastung durch höhere Betriebsausgaben und mehr Liquidität, da Investitionen schneller abgeschrieben werden können.
Beispiel:
Im Jahr der Anschaffung können bereits 75 % der Anschaffungskosten des Fahrzeugs abgeschrieben werden. In den weiteren Jahren reduzieren sich die Abschreibungssätze auf 10 % im zweiten Jahr, auf 5 % im dritten und vierten Jahr sowie auf 3 % im fünften Jahr und 2 % im sechsten Jahr. Insgesamt wird das Fahrzeug über sechs Jahre abgeschrieben.
2. Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge / Betriebliche E-Mobilität
75% Abschreibung im Anschaffungsjahr für reine Elektro-Fahrzeuge.
Das heißt für Unternehmer*innen, dass bereits im Jahr der Anschaffung 75% der Kosten als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können, was eine enorme steuerliche Entlastung im Anschaffungsjahr bedeutet.
Anhebung der Preisobergrenze auf 100.000 € pro Fahrzeug für die Nutzung der Steuerermäßigung bei Elektro-Fahrzeugen (0,25%-Regelung).
Ziel: Förderung nachhaltiger Mobilität im Unternehmen.
3. Schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer
Ab 2028: Körperschaftsteuer sinkt jährlich von 15% auf 10% bis 2032.
Für Personengesellschaften: Steuersatz auf einbehaltene Gewinne (Thesaurierung) sinkt gestaffelt in drei Stufen von derzeit 28,25% auf 27% in den Jahren 2028/2029, auf 26% in den Jahren 2030/2031 bis auf 25% im Jahr 2032.
Effekt: Unternehmen behalten mehr vom Gewinn und können gezielter reinvestieren. Der Wirtschaftsstandort Deutschland wird hierdurch gestärkt und soll international wieder wettbewerbsfähiger sein.
4. Mehr steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung
Erweiterung der steuerlichen Forschungszulage zur Förderung von Innovationen.
Ziel: Deutschland als Innovationsstandort stärken.
Was bringt das Sofortprogramm?
Planungssicherheit: Unternehmen profitieren von klaren steuerlichen Rahmenbedingungen.
Liquidität: Schnellere Abschreibung und Steuerentlastungen erhöhen die Investitionsbereitschaft.
Nachhaltigkeit: Förderung von E-Mobilität und Innovationen.
Standortvorteil: Deutschland wird international wettbewerbsfähiger und attraktiver für Investoren.
Offizielle Quellen
Unser Tipp:
Prüfe jetzt gemeinsam mit uns, welche Investitionen für dein Unternehmen sinnvoll sind und wie du von den neuen Abschreibungsmöglichkeiten profitierst. Bei Fragen zur optimalen steuerlichen Gestaltung komm gern auf uns!
Dein Team der smarta Steuerberatung
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