Wie profitierst du als Unternehmer*in vom Investitionssofortprogramm 2025?

Alle Infos zu neuen Abschreibungen, E-Mobilitätsförderung und Steuersenkungen

Neuer Wachstums-Booster für den Wirtschaftsstandort Deutschland

Am 11. Juli 2025 hat die Bundesregierung das Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland beschlossen. 

Das Ziel: Mehr Investitionen, mehr Innovation und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Hier findest du alle wichtigen Details und steuerlichen Änderungen, die jetzt für dich als Unternehmer*in relevant sind.

Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick

1. Degressive Abschreibung von 30% für Unternehmer*innen

  • Was bedeutet das?
    Für Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter (z. B. Maschinen, IT, Fahrzeuge) kannst du ab dem 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 eine degressive Abschreibung  - und damit auch entsprechend höhere Betriebsausgaben - von bis zu 30% pro Jahr nutzen.

  • Vorteil:
    Schnellere steuerliche Entlastung durch höhere Betriebsausgaben und mehr Liquidität, da Investitionen schneller abgeschrieben werden können.

Beispiel:

Im Jahr der Anschaffung können bereits 75 % der Anschaffungskosten des Fahrzeugs abgeschrieben werden. In den weiteren Jahren reduzieren sich die Abschreibungssätze auf 10 % im zweiten Jahr, auf 5 % im dritten und vierten Jahr sowie auf 3 % im fünften Jahr und 2 % im sechsten Jahr. Insgesamt wird das Fahrzeug über sechs Jahre abgeschrieben.

2. Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge / Betriebliche E-Mobilität

  • 75% Abschreibung im Anschaffungsjahr für reine Elektro-Fahrzeuge.

Das heißt für Unternehmer*innen, dass bereits im Jahr der Anschaffung 75% der Kosten als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können, was eine enorme steuerliche Entlastung im Anschaffungsjahr bedeutet.

  • Anhebung der Preisobergrenze auf 100.000 € pro Fahrzeug für die Nutzung der Steuerermäßigung bei Elektro-Fahrzeugen (0,25%-Regelung).

  • Ziel: Förderung nachhaltiger Mobilität im Unternehmen.

3. Schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer

  • Ab 2028: Körperschaftsteuer sinkt jährlich von 15% auf 10% bis 2032.

  • Für Personengesellschaften: Steuersatz auf einbehaltene Gewinne (Thesaurierung) sinkt gestaffelt in drei Stufen von derzeit 28,25% auf 27% in den Jahren 2028/2029, auf 26% in den Jahren 2030/2031 bis auf 25% im Jahr 2032.

  • Effekt: Unternehmen behalten mehr vom Gewinn und können gezielter reinvestieren. Der Wirtschaftsstandort Deutschland wird hierdurch gestärkt und soll international wieder wettbewerbsfähiger sein.

4. Mehr steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung

  • Erweiterung der steuerlichen Forschungszulage zur Förderung von Innovationen.

  • Ziel: Deutschland als Innovationsstandort stärken.

Was bringt das Sofortprogramm?

  • Planungssicherheit: Unternehmen profitieren von klaren steuerlichen Rahmenbedingungen.

  • Liquidität: Schnellere Abschreibung und Steuerentlastungen erhöhen die Investitionsbereitschaft.

  • Nachhaltigkeit: Förderung von E-Mobilität und Innovationen.

  • Standortvorteil: Deutschland wird international wettbewerbsfähiger und attraktiver für Investoren.

Offizielle Quellen

Unser Tipp:

Prüfe jetzt gemeinsam mit uns, welche Investitionen für dein Unternehmen sinnvoll sind und wie du von den neuen Abschreibungsmöglichkeiten profitierst. Bei Fragen zur optimalen steuerlichen Gestaltung komm gern auf uns!

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© smarta Steuerberatungsgesellschaft mbH

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