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Du bietest Online-Events oder virtuelle Veranstaltungen an? Dann musst du das jetzt wissen!

Was Selbstständige bei virtuellen Seminaren, Webinaren & digitalen Produkten jetzt beachten müssen

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Neue Regeln für Online-Events ab 2025

Die Steuerwelt dreht sich weiter und wir haben wichtige News für dich, wenn du virtuelle Veranstaltungen im B2C-Bereich anbietest. Hier die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

Das hat sich geändert:

1. Ortsbestimmung:

Der Leistungsort für deine virtuellen Events ist jetzt dort, wo dein Kunde seinen Wohnsitz hat. Das gilt für alle Online-Seminare, Webinare und Co., die du an Privatpersonen verkaufst.

2. Umsatzsteuer-Pflicht:

Du musst die Umsatzsteuer des jeweiligen Landes berechnen, in dem dein Kunde sitzt. Keine Panik – dafür gibt's eine einfache Lösung!

3. One-Stop-Shop (OSS):

Mit diesem Portal kannst du alle EU-Umsatzsteuern zentral in Deutschland melden und abführen. Super praktisch!

Was bedeutet das für dich?

  • Preisgestaltung überdenken: Berücksichtige die unterschiedlichen Steuersätze in deiner Kalkulation.

  • Technik anpassen: Stelle sicher, dass dein Shopsystem/die von dir genutzten Plattform die Wohnsitze deiner Kunden erfassen kann.

  • OSS nutzen: Melde dich beim Bundeszentralamt für Steuern für den One-Stop-Shop an. Smarta kann dich bei der Abwicklung unterstützen.

Unser Tipp:

Lass uns gemeinsam deine Prozesse checken! Wir helfen dir, alles rechtssicher aufzusetzen und zeigen dir, wie du den OSS am besten nutzt.

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Erik
Erik

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17. Juli 2025

© smarta Steuerberatungsgesellschaft mbH

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