Du bietest Online-Events oder virtuelle Veranstaltungen an? Dann musst du das jetzt wissen!
Was Selbstständige bei virtuellen Seminaren, Webinaren & digitalen Produkten jetzt beachten müssen
Neue Regeln für Online-Events ab 2025
Die Steuerwelt dreht sich weiter und wir haben wichtige News für dich, wenn du virtuelle Veranstaltungen im B2C-Bereich anbietest. Hier die wichtigsten Punkte auf einen Blick:
Das hat sich geändert:
1. Ortsbestimmung:
Der Leistungsort für deine virtuellen Events ist jetzt dort, wo dein Kunde seinen Wohnsitz hat. Das gilt für alle Online-Seminare, Webinare und Co., die du an Privatpersonen verkaufst.
2. Umsatzsteuer-Pflicht:
Du musst die Umsatzsteuer des jeweiligen Landes berechnen, in dem dein Kunde sitzt. Keine Panik – dafür gibt's eine einfache Lösung!
3. One-Stop-Shop (OSS):
Mit diesem Portal kannst du alle EU-Umsatzsteuern zentral in Deutschland melden und abführen. Super praktisch!
Was bedeutet das für dich?
Preisgestaltung überdenken: Berücksichtige die unterschiedlichen Steuersätze in deiner Kalkulation.
Technik anpassen: Stelle sicher, dass dein Shopsystem/die von dir genutzten Plattform die Wohnsitze deiner Kunden erfassen kann.
OSS nutzen: Melde dich beim Bundeszentralamt für Steuern für den One-Stop-Shop an. Smarta kann dich bei der Abwicklung unterstützen.
Unser Tipp:
Lass uns gemeinsam deine Prozesse checken! Wir helfen dir, alles rechtssicher aufzusetzen und zeigen dir, wie du den OSS am besten nutzt.
Hast du Fragen? Schreib uns einfach – wir sind für dich da!
Dein Team der smarta Steuerberatung
PS: Vergiss nicht, diese Änderungen gelten nur für B2C. Bei B2B-Geschäften bleibt alles beim Alten!
Für unsere Mandant*innen: Du hast Fragen? Schreib uns jederzeit oder buche dir hier ein Beratungsgespräch – wir sind für dich da!
Noch kein Mandant von smarta? Kein Problem! Buche dir hier ein kostenpflichtiges Beratungsgespräch oder kontaktiere uns per Mail: kontakt-team@smarta-steuern.de.
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