Krypto-Steuern 2025: Was das neue BMF-Schreiben jetzt für dich ändert

Kryptowährungen: Wichtige Änderungen für Anleger*innen und Unternehmen.

Symbol für Krypto-Steuern 2025: Was das neue BMF-Schreiben jetzt für dich ändert
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Krypto-Steuern 2025: Das musst du jetzt wissen!

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im März 2025 ein neues Schreiben zur Besteuerung von Kryptowährungen veröffentlicht. 

Hier erfährst du kompakt, was sich für dich als Unternehmer*in und Krypto-Anleger*in jetzt ändert.

1. Veräußerung nach einem Jahr bleibt weiterhin steuerfrei

Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen bleiben auch nach dem neuen BMF-Schreiben steuerfrei, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als ein Jahr liegt – selbst wenn du die Coins zwischenzeitlich für Staking oder Lending genutzt hast. 

Deutschland bleibt damit für langfristige Krypto-Investments attraktiv.

2. Strengere Dokumentations- und Mitwirkungspflichten

Ab 2025 gelten deutlich strengere Anforderungen an die Dokumentation und Nachweisführung – sowohl für Privatpersonen als auch Unternehmen.

Das bedeutet für dich:

  • Jede Transaktion (Kauf, Verkauf, Tausch, Lending, Staking, Airdrop) muss einzeln dokumentiert werden.

  • Pflichtangaben: Datum, Art und Menge der Kryptowährung, Euro-Wert, Wallet-Adresse oder Plattform, Verwendungsreihenfolge (z. B. FIFO).

  • Fehlende Nachweise führen zu Schätzungen durch das Finanzamt.

3. Neuerungen für Unternehmen

Für Unternehmen gilt weiterhin: Kryptowerte im Betriebsvermögen unterliegen der Buchführungspflicht. Die neuen Mitwirkungspflichten gelten auch für dich als Unternehmer:*in – insbesondere bei Auslandssachverhalten bist du verpflichtet, alle steuerlich relevanten Informationen lückenlos offenzulegen.

4. Begriffliche Anpassungen und neue Definitionen

Das BMF spricht jetzt von „Kryptowerten“ statt „virtuellen Währungen und Token“ und differenziert klar zwischen Currency Token (z.B. Bitcoin oder Ethereum), Utility Token und Security Token. Auch Decentralized Finance (DeFi) und passives Staking werden erstmals steuerlich eingeordnet.

5. NFTs und Liquidity Mining weiterhin ausgeklammert

NFTs und Liquidity Mining sind im aktuellen BMF-Schreiben noch nicht abschließend geregelt. Hier bleiben weitere Klarstellungen abzuwarten.

Fazit & Praxistipps

  • Gewinne nach einem Jahr Haltedauer bleiben steuerfrei – aber nur bei lückenloser Dokumentation!

  • Nutze zertifizierte Steuer-Tools und sichere alle Nachweise (Börsenübersichten, Wallet-Backups, Blockchain-Explorer).

  • Prüfe, ob deine Prozesse den neuen Anforderungen entsprechen – gerade als Unternehmer*in mit Krypto im Betriebsvermögen.

Unser Tipp:

Bei Fragen zur Krypto-Besteuerung, zur optimalen Dokumentation oder zur steuerlichen Einordnung deiner Krypto-Geschäfte stehen wir dir als digitale Steuerberatung gerne zur Seite.

Für unsere Mandant*innen: Du hast Fragen? Schreib uns jederzeit oder buche dir hier ein Beratungsgespräch – wir sind für dich da!

Noch kein Mandant von smarta? Kein Problem! Buche dir hier ein kostenpflichtiges Beratungsgespräch oder kontaktiere uns per Mail: kontakt-team@smarta-steuern.de.



© smarta Steuerberatungsgesellschaft mbH

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