Kleinunternehmer-Regelung 2025: Das ändert sich!
Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Regeln für die Kleinunternehmer-Regelung
Höhere Grenzen:
Vorjahresumsatz: 25.000 € statt 22.000 € (netto!).
Aktueller Jahresumsatz: 100.000 € statt 50.000 €.
Sofortige Pflicht zur Regelbesteuerung!, sobald die Grenze von 100.000 € im laufenden Jahr überschritten wurde.
EU-weite Anwendung: Die Regelung gilt jetzt auch für grenzüberschreitende Umsätze innerhalb der EU (mit Registrierung beim BZSt).
Neugründer: Starten automatisch als Kleinunternehmer, ohne Prognose abgeben zu müssen.
Achtung: Die Steuerbefreiung gilt jetzt für Netto-Umsätze. Wir prüfen deine Zahlen genau, um böse Überraschungen zu vermeiden!
Alex
10. Februar 2025
Weitere Tipps & Artikel
Das neue Altersvorsorgedepot ab 01.01.2027
Staatliche Förderung auch für Selbstständige
Selbstständig
Steuern
Rente
Lohnbuchhaltung für Selbstständige und Gesellschaften
Du stellst deine ersten Mitarbeiter ein oder bist selbst Gesellschafter? smarta unterstützt dich!
Lohnbuchhaltung
Selbstständig
Neue Wahlmöglichkeit für Minijobber ab 01.07.2026
Zurück in die Rentenversicherung
Steuern
Wegfall der 150‑€‑Zollgrenze
Was sich bei Onlinekäufen aus Drittstaaten ändert
Steuern





