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Leasing-Sonderzahlungen: Das ist neu!

Ein Urteil des Bundesfinanzhofs ändert die steuerliche Behandlung von Leasing-Sonderzahlungen

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Keine sofortige Abzugsfähigkeit: Sonderzahlungen müssen jetzt über die gesamte Leasingdauer verteilt werden, nicht mehr im Jahr der Zahlung.  

  • Beispiel: Zahlst du 2025 eine Sonderzahlung von 6.000 € für einen drei-Jahres-Vertrag, sind pro Jahr nur 2.000 € abziehbar.  

  • Praxis-Tipp: Dokumentiere Leasingverträge und Sonderzahlungen genau – wir kümmern uns um die korrekte Buchung und steuerliche Verteilung!  

Diese Änderung betrifft dich, sobald du ein Firmenfahrzeug oder Firmen-Geräte least. 

Melde dich bei uns, wenn du unsicher bist!

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Erik
Erik

Alex

7. Februar 2025

© smarta Steuerberatungsgesellschaft mbH

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