Lohnbuchhaltung für Selbstständige: Du stellst deine ersten Mitarbeiter ein?

Kein Problem: smarta unterstützt dich ab jetzt!

Lohnbuchhaltung – transparent und unkompliziert

Wir finden zusammen einen gemeinsamen, schlanken Prozess für die laufende Lohnbuchhaltung und stehen für alle weiteren Anfragen auf unterschiedlichen Ebenen zur Verfügung . Das spart nicht nur Kosten, sondern ermöglicht auch eine flexible Anpassung an dein Unternehmenswachstum.

Wir kümmern uns um die folgenden Aufgaben:

  • Anmeldungen bei den zuständigen Behörden

  • Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen

  • Meldungen an das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger

  • Pflege von Urlaubs- und Krankheitstagen und Vorbereitung von unterschiedlichen Anträgen

  • Unterstützung bei der Erstellung von Arbeitsverträgen durch unsere Partner

  • Unterstützung bei Prüfungen durch unterschiedliche Behörden (Deutsche Rentenversicherung, etc.)  

  • Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (Mindestlohn, Arbeitszeitgesetz, etc.)

Dein Start

Damit du entspannt und sicher starten kannst, klären wir im ersten Schritt in einem kurzen Gespräch:

  • Wann du loslegen möchtest

  • Welche Informationen und Unterlagen wir von dir brauchen

  • Und wie wir dich bestmöglich unterstützen – digital, schlank und zuverlässig

Für unsere Mandanten

Schreib uns jederzeit – wir sind für dich da! Oder buche dir hier direkt einen Termin!

Kein Mandant von smarta? Kein Problem!

Buche dir hier ein kostenpflichtiges Beratungsgespräch oder kontaktiere uns per Mail: kontakt-team@smarta-steuern.de

Was wir zum Start von dir brauchen

Um reibungslos loszulegen, benötigen wir einige Unterlagen von dir – am besten vor dem ersten Abrechnungsmonat, jedoch spätestens bis zum 15. des abzurechnenden Monats.

Notwendige Unterlagen, welche wir nach der Übernahme des Lohnmandats bei dir abfragen:

  • Unternehmens- und Betriebsnummer (Nicht vorhanden? Wir helfen dir bei der Beantragung)

  • Personalfragebogen aller Arbeitnehmer*innen und des Arbeitgebers

  • Arbeitsverträge, ggf. im Einzelfall Immatrikulationsbescheinigungen bei Studenten und Geburtsurkunden der Kinder von Arbeitnehmer*innen

Falls Abrechnungsmonate vor unserem Servicestart übernommen werden müssen, stimmen wir das individuell mit dir ab.


© smarta Steuerberatungsgesellschaft mbH

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