Wie kannst du als Rentner*in bis zu 2.000 € steuerfrei dazuverdienen?
Alles zur neuen Aktivrente ab 2026
Ab 1. Januar 2026 tritt die neue Aktivrente in Kraft – ein wichtiger Schritt, um älteren Arbeitnehmer*innen mehr finanziellen Spielraum zu bieten und gleichzeitig den Fachkräftemangel zu lindern.
Was ist die Aktivrente?
Die Aktivrente ermöglicht es Beschäftigten, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben, bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei dazuverdienen – ganz ohne Steuerprogression.
Das bedeutet: Wer freiwillig weiterarbeitet, kann seinen Verdienst bis zu dieser Grenze steuerfrei behalten.
Für wen gilt die Regelung?
Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer*innen ab Erreichen der Regelaltersgrenze (aktuell 67 Jahre, mit Übergangsregelungen für Jahrgänge davor).
Die Aktivrente gilt unabhängig davon, ob eine reguläre Altersrente bezogen wird oder aufgeschoben wird.
Ausgeschlossen sind Selbstständige, Freiberufler, Minijobber sowie Beamtinnen und Beamte.
Welche Vorteile bringt die Aktivrente?
Mehr Netto vom Brutto durch den Steuerfreibetrag bei der Lohnsteuer.
Keine Erhöhung des Steuersatzes für dein übriges Einkommen (kein Progressionsvorbehalt).
Die Möglichkeit, länger beruflich aktiv zu bleiben und vom Anerkennen deiner Erfahrung zu profitieren.
Stärkung des Arbeitsmarkts und Unterstützung für Unternehmen im Kampf gegen den Fachkräftemangel.
Was ist zu beachten?
Die Aktivrente betrifft nur die Einkommensteuer – Sozialversicherungsbeiträge werden weiterhin regulär erhoben.
Der Gesetzgeber plant eine Evaluation nach zwei Jahren, um die Wirksamkeit und Anwendung zu prüfen.
Die Details zur Umsetzung werden in den kommenden Monaten finalisiert.
Wir unterstützen dich!
Wir beraten dich gern zu den neuen Regelungen rund um die Aktivrente und zeigen dir, wie du deine Steuerlast optimal gestalten kannst – gerade wenn du im besten Alter noch weiter durchstarten willst.
Quellen & weitere Infos:
Wenn du Fragen zur Umsetzung hast oder Unterstützung brauchst, sind wir deine digitale Steuerberatung an der Seite.
Dein Team der smarta Steuerberatung
Für unsere Mandant*innen: Du hast Fragen? Schreib uns jederzeit oder buche dir hier ein Beratungsgespräch – wir sind für dich da!
Noch kein Mandant von smarta? Kein Problem! Buche dir hier ein kostenpflichtiges Beratungsgespräch oder kontaktiere uns per Mail: kontakt-team@smarta-steuern.de.
Weitere Tipps & Artikel
Wann erkennt das Finanzamt Verluste aus der Vermietung von Ferienwohnungen steuerlich an?
Das neue BFH-Urteil 2025 schafft klare Regeln
Steuererklärung
Vermietung
Wie kannst du ab 2025 von den neuen Sonderabschreibungen für Mietwohnungen profitieren?
Neue BMF-Regeln zu § 7b EStG
Sonderabschreibungen
Steuern
Ab 2026: Wie ändert sich der Datenaustausch im Lohnsteuerabzugsverfahren?
Wichtige Neuerungen ab 1. Januar 2026
Lohnbuchhaltung
Steuern
Influencer & Steuern: Steuerfahndung schaut genauer hin
Wie du rechtssicher und steueroptimiert arbeitest
Influencer
Steuern
Social Media