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Wichtige steuerliche Fristen und Pflichten für das Jahr 2026 und Folgejahre

Abgabefristen im Überblick

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Für das Jahr 2026 gelten für Einzelunternehmer, Personen- und Kapitalgesellschaften zahlreiche steuerliche Fristen. Die wichtigsten Termine und Unterschiede zwischen steuerlich beratenen (du nutzt eine Steuerberatung) und nicht beratenen Unternehmen sind nachfolgend übersichtlich dargestellt.

  1. Steuererklärungspflichten

Abgabefristen für Steuererklärungen 2025 - nicht steuerlich beraten

Einkommensteuererklärung

31.07.2026

Körperschaftsteuererklärung

31.07.2026

Gewerbesteuererklärung

31.07.2026

Umsatzsteuerjahreserklärung

31.07.2026

Feststellungserklärung

31.07.2026

*Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verlängert sich die Frist bis zum nächsten Werktag.

Hinweis: Durch Vorabanforderungen durch das Finanzamt können die Fristen abweichen.


Abgabefristen für Steuererklärungen 2025 - Wenn du eine Steuerberatung nutzt

Einkommensteuererklärung

28.02.2027

Körperschaftsteuererklärung

28.02.2027

Gewerbesteuererklärung

28.02.2027

Umsatzsteuerjahreserklärung

28.02.2027

Feststellungserklärung

28.02.2027

*Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verlängert sich die Frist bis zum nächsten Werktag.

Hinweis: Durch Vorabanforderungen durch das Finanzamt können die Fristen abweichen.


Abgabefristen für Steuererklärungen 2026 - nicht steuerlich beraten

Einkommensteuererklärung

31.07.2027

Körperschaftsteuererklärung

31.07.2027

Gewerbesteuererklärung

31.07.2027

Umsatzsteuerjahreserklärung

31.07.2027

Feststellungserklärung

31.07.2027

*Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verlängert sich die Frist bis zum nächsten Werktag.

Hinweis: Durch Vorabanforderungen durch das Finanzamt können die Fristen abweichen.


Abgabefristen für Steuererklärungen 2026 - Wenn du eine Steuerberatung nutzt

Einkommensteuererklärung

29.02.2028

Körperschaftsteuererklärung

29.02.2028

Gewerbesteuererklärung

29.02.2028

Umsatzsteuerjahreserklärung

29.02.2028

Feststellungserklärung

29.02.2028

*Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verlängert sich die Frist bis zum nächsten Werktag.

Hinweis: Durch Vorabanforderungen durch das Finanzamt können die Fristen abweichen.

  1. Jahresabschluss, E-Bilanz, Offenlegung/Hinterlegung

Kapitalgesellschaften

  • Aufstellung des Jahresabschlusses für 2026 innerhalb von 6 Monaten nach Geschäftsjahresende (i. d. R. bis 30.06.2027). 

  • Offenlegung/Hinterlegung beim Bundesanzeiger spätestens bis 31.12.2027.

  • E-Bilanz: Elektronische Übermittlung zusammen mit der Steuererklärung, also bis zu den oben genannten Fristen.

Einzelunternehmen/Personengesellschaften: Keine gesetzliche Frist, aber Orientierung an den Fristen der Kapitalgesellschaften (bis 30.06.2026 für den Jahresabschluss 2025 empfohlen, sofern bilanzierend).

  1. Umsatzsteuervoranmeldungen

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums elektronisch zu übermitteln und die Vorauszahlung gleichzeitig zu entrichten.

Voranmeldungszeitraum ist grundsätzlich das Kalendervierteljahr.

Bei einer Umsatzsteuerzahllast im Vorjahr von mehr als 9.000 EUR (ab 2025) ist der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum.

Bei einer Steuer von nicht mehr als 2.000 EUR (ab 2025) kann das Finanzamt auf Antrag von der Abgabe der Voranmeldungen befreien.

Neugründer müssen in den Jahren 2021 bis 2026 nur dann monatliche Voranmeldungen abgeben, wenn die voraussichtliche (hochgerechnete) Umsatzsteuer mehr als 7.500 EUR beträgt.

Mit Dauerfristverlängerung verlängert sich die Frist um einen Monat.

  1. Zusammenfassende Meldungen (ZM)

Monatlich bis zum 25. Tag nach Ablauf des jeweiligen Meldezeitraums (je nach Bemessungsgrundlage Monat, Quartal oder Jahr) abzugeben.

  1. Steuervorauszahlungen

Die Lohnsteuervorauszahlungen von Arbeitnehmern sind monatlich vom Arbeitgeber an das Finanzamt abzuführen.

Weitere wichtige Vorauszahlungstermine:

Einkommensteuer, Körperschaftsteuer: Vierteljährlich zum 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12.2026.

Gewerbesteuer: Vierteljährlich zum 15.02, 15.05., 15.08. und 15.11. eines Kalenderjahres.

Bei Fragen oder Unsicherheiten – melde dich einfach bei uns!

Dein Team der smarta Steuerberatung

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Erik

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25. Februar 2026

© smarta Steuerberatungsgesellschaft mbH

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