Influencer & Steuern: Steuerfahndung schaut genauer hin

Wie du rechtssicher und steueroptimiert arbeitest

Du bist Influencer*in und dein Business wächst – das ist super! Mit dem Wachstum gibt es aber auch oft auch vielfältige Einnahme- und Ausgabequellen, die berücksichtigt werden müssen. Wichtig ist dabei immer, keine Einnahmen und keine Ausgaben zu übersehen.

Warum das Finanzamt jetzt genauer hinschaut

In letzter Zeit achten die Steuerbehörden verstärkt darauf, dass alle Einkünfte von Influencer*innen korrekt angegeben werden – dazu gehören auch Subscriptions, Werbeverträge, Affiliate-Links oder Sachzuwendungen & Geschenke. Die Steuerfahndungen der Länder analysieren Social-Media-Profile und prüfen auffällige Fälle. Wenn du alles sauber dokumentierst, vermeidest du Unsicherheiten und sparst dir langfristig Stress.

Typische Einnahmen von Influencer*innen im Überblick

Ob Geld oder Sachleistung – alles ist steuerlich relevant!

  • Subscriptions: Regelmäßige Zahlungen (z. B. Patreon, Steady)

  • Werbung & Produktplatzierungen

  • Affiliate-Marketing

  • Sachzuwendungen & Geschenke (z. B. PR-Produkte, Reisen)

  • Digitale Inhalte: E-Books, Kurse, Events

Einnahmen - was wird häufig vergessen?

Damit alles korrekt Damit es bei Betriebsprüfungen zu keinen unangenehmen Überraschungen kommt, ist es wichtig, dass alle geschäftlichen Einnahmen berücksichtigt werden.

  • Werbeeinnahmen und Sponsorings: Zahlungen für Produktplatzierungen, Storys, Posts oder Videos liegen oft im Fokus der Behörden, da sie teilweise gar nicht oder nicht vollständig gemeldet werden.


  • Provisionen aus Affiliate-Links und Rabattcodes: Einkünfte, wenn Follower über persönliche Links einkaufen, werden häufig nicht angegeben.


  • Plattform-Vergütungen: Monetarisierungsprogramme (z.B. YouTube, TikTok-Boni oder Twitch-Abos) und Werbeeinnahmen direkt von den Social-Media-Plattformen werden oft nicht korrekt erfasst.


  • Sachleistungen („geldwerte Vorteile“): Gratisprodukte, Reisen, Technik, Veranstaltungen, Gutscheine und Hotelaufenthalte, die als Gegenwert für Berichterstattung, Tests oder Posts dienen, sind steuerlich relevant, werden aber häufig vergessen. Entscheidend ist immer der Marktwert der Sache, nicht der Preis für das Unternehmen.


  • Spenden und Donations: Zahlungen von Followern, z.B. in Livestreams („Trinkgeld“), werden vielfach nicht angegeben.


  • Eigene Produktlinien, Merchandise oder eigene digitale Inhalte (z.B. E-Books): Auch diese Umsätze sind zu versteuern, werden aber regelmäßig unterschätzt oder vergessen.


Ausgaben - was wird häufig vergessen?

Für die Betriebsprüfungen sind vor allem die Einnahmen interessant. Für dich sollte natürlich auch im Vordergrund stehen, alle Ausgaben zu berücksichtigen, um so die Steuerlast zu mindern.

  • Reisekosten: Kosten für beruflich bedingte Reisen (Hotels, Flüge etc.), die im Rahmen von Kooperationen oder Dreharbeiten entstehen, können geltend gemacht werden, werden aber nicht immer dokumentiert.


  • Technik und Produktion: Investitionen in Kamera, Mikrofon, Smartphone, Soft- und Hardware können abgesetzt werden, gehen aber gerade bei Mischverwendung (privat/geschäftlich) schnell unter.


  • Marketing und Plattformgebühren:
    Kosten für Werbung, gekaufte Reichweite, professionelle Bearbeitung oder Gebühren an Fremd-Plattformen werden oft übersehen.


  • Büro, Homeoffice & Arbeitszimmer:
    Absetzbare laufende Kosten für das Homeoffice oder ein Studio werden häufig nicht angesetzt, obwohl sie möglich wären.


  • Buchhaltung & Beratung: Steuerberater-, Hosting- oder Buchhaltungssoftware-Kosten werden oft nicht als Betriebsausgabe berücksichtigt.


Steuertipps für Influencer*innen: Clever sparen & richtig versteuern

Für die Betriebsprüfungen sind vor allem die Einnahmen interessant. Für dich sollte natürlich auch im Vordergrund stehen, alle Ausgaben zu berücksichtigen, um so die Steuerlast zu mindern.

Steuertipps für Influencer*innen: Clever sparen & richtig versteuern

  • Alle Einnahmen dokumentieren:
    Auch Sachleistungen und Geschenke zählen. Sorgfalt erspart Ärger!

  • Betriebsausgaben nutzen:
    Technik, Software- und Plattformgebühren, Reisen, Outfits, Kameras – vieles kann als Betriebsausgabe angesetzt werden und erfahrungsgemäß wird einiges vergessen!


  • Geschenke korrekt erfassen:
    Die meisten Gratisprodukte gelten als Einnahme. Wert ermitteln und uns übermitteln - wir übernehmen die Buchung. Manches ist sogar steuerfrei!

  • Saubere Dokumentation der betrieblichen Nutzung: Alle geschäftlichen Zusammenhänge dokumentieren – so bist du bei eventuellen Fragen des Finanzamts direkt abgesichert.

Warum professionelle Beratung Sinn macht

Gerade als Influencer*in ist die steuerliche Lage oft komplex. Wir helfen dir, Unsicherheiten rund um Steuern, Einnahmen und Abgaben zu vermeiden – und alle Sparmöglichkeiten voll auszuschöpfen.

Nutze die Chancen, die dein Business bietet – mit kluger Steuerstrategie und zuverlässigem Partner an deiner Seite.

Unser Tipp:

Wenn du dir unsicher bist, ob du uns alle notwendigen Informationen für die Buchhaltung und für die Erstellung der Steuererklärungen übermittelt hast, melde dich bitte bei uns. Wir prüfen dann gemeinsam, ob alle relevanten Daten vorhanden sind. Bei Fragen zur optimalen steuerlichen Gestaltung komm gern ebenfalls auf uns!

Dein Team der smarta Steuerberatung

Für unsere Mandant*innen: Du hast Fragen? Schreib uns jederzeit oder buche dir hier ein Beratungsgespräch – wir sind für dich da!

Noch kein Mandant von smarta? Kein Problem! Buche dir hier ein kostenpflichtiges Beratungsgespräch oder kontaktiere uns per Mail: kontakt-team@smarta-steuern.de.

© smarta Steuerberatungsgesellschaft mbH

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